Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Waldzeiten.Naturschule Dresden, Stauffenbergallee 39, 01099 Dresden, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Waldzeiten – Fortbildungen“) betreibt unter der Webseite waldzeiten.de einen Online-Shop für Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Waldzeiten.Naturshcule Dresden -Oliver Mehl und sind bis auf Widerruf oder Erscheinen einer neuen Version gültig.
WidersprechendeAbmachungen und Einzelabsprachen bedüfen der Schriftform.
2. Veranstaltungen mit Einzelanmeldung
2.2 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer Veranstaltung an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, per Internet oder schriftlich (auch formlos) erfolgen. Sonderwünsche und Anmeldungen, die an Bedingungen geknüpft sind, bedüfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Veranstalter zu Stande, die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Jede anmeldende Person haftet dem Veranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der von ihr angemeldeten Personen.
2.3 Anmeldebestätigung, Zahlung
Unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt der Veranstalter dem Kunden per E-Mail eine Anmeldebestätigung aus.
Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung genannten Frist an den Veranstalter zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Veranstalter.
2.4 Leistungen
Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website www.waldzeiten.de.
2.5 Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.
Kurzfristig freiwerdende Seminarplätze sind nur schwer wieder neu zu besetzen. Bei Absagen durch den Kunden wird daher je nach zeitlichem Abstand zur Veranstaltung eine Stornierungsgebühr erhoben. Diese kann vom Veranstalter pauschalisiert werden:
- bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- ab 44 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Preises
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des vereinbarten Preises
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des vereinbarten Preises
Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits höhere Kosten als die oben genannten Pauschalen entstanden sein, so wird der Veranstalter diese detailliert nachweisen und an Stelle der Pauschale in Rechnung stellen.
Kann oder will der Kunde nicht an einer bereits gebuchten Veranstaltung teilnehmen, so steht es ihm frei, ohne weitere Kosten eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt. Dies ist dem Veranstalter vorher schriftlich anzuzeigen.
2.6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
- wenn der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung Kenntnis von wichtigen, in der Person des Kunden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Veranstaltung befüchten lassen, erhält
- wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so kann er ohne Einhaltung einer Frist ausgeschlossen werden.
- in der Leistungsbeschreibung jeder Veranstaltung wird eine Mindestteilnehmerzahl genannt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht werden, so werden alle bis dahin entrichteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- sollte die Durchführung einer Veranstaltung aus sonstigen wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) nicht zustande kommen, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Bis dahin entrichteten Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3. Veranstaltungen mit Gruppenanmeldung
3.2 Vertragsabschluss
Der Veranstalter bietet dem Kunden in Form eines Angebotes den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Veranstaltung an. Das Angebot kann mündlich, fernmündlich, per Internet oder schriftlich (auch formlos) erfolgen. Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt der Vertrag zustande.
Der Kunde haftet dem Veranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der von ihm angemeldeten Teilnehmer.
3.3 Vertragsbestätigung, Zahlung
Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Abschluss des Vertrages schriftlich rück. Die Rechnung ergeht nach der Veranstaltung, nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung genannten Frist an den Veranstalter zu entrichten.
Der Veranstalter behält sich vor, bereits vor der Veranstaltung Abschlagszahlungen in Rechnung zustellen.
3.4 Leistungen
Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der der Leistungsbeschreibung des Veranstalters, bei Gruppenveranstaltungen also normalerweise aus dem entsprechenden konkreten Angebot.
3.5 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.
Bei Rücktritt durch den Kunden fallen je nach zeitlichem Abstand zur Veranstaltung Stornierungsgebühren an. Diese können vom Veranstalter pauschalisiert werden:
- bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn und bei einem Gesamtpreis bis 500 Euro exkl. Umsatzsteuer: 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer
- bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn und bei einem Gesamtpreis über 500 Euro netto exkl. Umsatzsteuer: 200 Euro zzgl. Umsatzsteuer
- ab 44 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Preises
- ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des vereinbarten Preises
Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits höhere Kosten als die oben genannten Pauschalen entstanden sein, so wird der Veranstalter diese detailliert nachweisen und an Stelle der Pauschale in Rechnung stellen.
3.6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
- wenn der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung Kenntnis von wichtigen, in der Person eines Teilnehmers oder des Kunden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Veranstaltung befüchten lassen, erhält
- wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so kann er ohne Einhaltung einer Frist ausgeschlossen werden
- sollte die Durchführung einer Veranstaltung aus sonstigen wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) nicht zustande kommen, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Bis dahin entrichteten Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3.7. Absage oder Verschiebung wegen Corona
Ist eine Durchführung aufgrund von Coronaschutzverordnungen nicht möglich, steht dem Kunden eine kostenlose Verschiebung der fortbildung auf einen anderen Tag zu.
Ist eine Durchführung von beruflichen Fortbildungen zum Veranstaltungstag mit Einschränkungen erlaubt, so sind angemessene Durchführungsvarianten in gemeinsamer Absprache zu finden. Findet dennoch eine Absage durch den Kunden statt, werden 50 % der vereinbarten Kosten fällig. Mit Vereinbarung eines Ersatztermins entfällt der Anspruch auf hälftige Kostenerstattung.
4. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht fü:
- die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung
- die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung der Veranstaltung in der Leistungsbeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Veranstaltungen werden nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt
Die Haftung des Veranstalter beschränkt sich auf die ausführenden bzw. aufsichtspflichtigen Personen.
Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an bzw. von Gegenständen und Kraftfahrzeugen der Teilnehmer, des Weiteren nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der An- und Abreise oder während der Veranstaltung entstehen.
Besondere Risiken
Ein Großteil unserer Veranstaltungen finden in der freien Natur statt. Schäden können generell nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
5. Urheberrecht – Konzeptionsschutz Weiterbildungen
Alle Weiterbildungen wie z.B „Nationalpark Sächsische Schweiz erkunden – Das Meer im Stein“, „Mit Kindern die Natur entdecken“ und „Naturerfahrung in Großschutzgebieten – Unterwegs ohne Risiko“ , “Flowlearning” usw. wurden von der Waldzeiten.Naturschule Dresden entwickelt und werden nur von dieser angewandt. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die ihm durch die Veranstaltungen bekannt gewordene Konzeptionen nicht an Dritte weiterzugeben und insbesondere keine eigenen Veranstaltungen auf Basis unserer Konzeption durchzuführen. Kursunterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers reproduziert oder in anderer Art vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
6. Bescheinigungen
Der/die Teilnehmer/in erhält nach Anmeldung sowie während und nach Beendigung der Weiterbildung folgende Bescheinigungen:
• Eine Anmeldebestätigung mit Rechnung über die Teilnahmegebühren.
• auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung
7. Datenschutz
Der Veranstalter speichert personenbezogene Daten auf der Grundlage der Artikel 6 und 7 der DSGVO. Diese Daten werden ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt und verarbeitet. Dazu zählt die Nutzung und Verarbeitung zum Zwecke der Werbung für eigene Angebote.
8. Salvatorische Klausel
Ist eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unbenommen.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dresden.
Waldzeiten.Naturschule Dresden
Hellerhofstraße 17
01129 Dresden
Stand: 01. Januar 2022